Nachfolgende gemeindliche Dienstleistungen können Sie bei der Kommunalverwaltung in Diespeck in Anspruch nehmen. Passend dazu finden Sie auch Ihre zuständigen Ansprechpartner. In Bälde wird es zudem möglich sein, über ein Bürgerserviceportal viele Leistungen online zu beantragen.
Sollte Ihr Anliegen nicht in der Übersicht erscheinen, so können Sie gerne bei Frau Volkert die genaue Zuständigkeit erfragen (Tel.: 09161/ 8885-0, birgit.volkert@vg-diespeck.de). Überdies benennen wir Ihnen selbstverständlich Ihre Ansprechpartner im Landratsamt Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim.
Gerne stehen wir Ihnen für Ihr Anliegen auch persönlich im Rathaus Diespeck zur Verfügung.
Mo: | 8.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 16.00 Uhr |
Di: | 8.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mi: | 8.00 - 12.00 Uhr | ||
Do: | 8.00 - 12.00 Uhr | und | 14.00 - 16.00 Uhr |
Fr: | 8.00 - 12.00 Uhr |
Wenn Sie eine Wohnung in unserer Verwaltungsgemeinschaft beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage Ihrer gültigen Ausweisdokumente und der ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung anmelden.
Wenn Sie innerhalb unserer Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage Ihrer gültigen Ausweisdokumente und der ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung ummelden.
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden.
Solange Sie in Deutschland aktuell gemeldet sind und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung nicht anmelden.
Wenn Sie sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht die Verpflichtung zur Anmeldung (innerhalb der Zweiwochenfrist) erst nach Ablauf von drei Monaten.
Wenn Sie aktuell in Deutschland gemeldet sind und in ein Krankenhaus, in ein Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden.
Wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind und der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen anmelden.
Zimmer: 007
Telefon: 09161/ 8885-20
E-Mail: sandra.raessler@vg-diespeck.de
Nur wenn Sie ins Ausland gehen, obdachlos werden oder eine Nebenwohnung (Zweitwohnung) ersatzlos aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Sämtliche Nebenwohnsitze müssen Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden.
Zimmer: 007
Telefon: 09161/ 8885-20
E-Mail: sandra.raessler@vg-diespeck.de
Bearbeitung und Weiterleitung von Texten und Anzeigen an die Druckerei. Bitte senden Sie ihre Texte an amtsblatt@vg-diespeck.de.
Der Redaktionsschluss ist im Normalfall Sonntag um 24.00 Uhr (geänderte Redaktionszeiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Mitteilungsblatt).
Zimmer: 001
Telefon: 09161/ 8885-12
E-Mail: amtsblatt@vg-diespeck.de
Sie wollen in der Gemeinde bauen, sanieren, anbauen etc.? Dann brauchen Sie je nach Größe Ihres Vorhabens, grundsätzlich einen Bauantrag.
Da baurechtliche und bautechnische Fragen (z. B. Bauanträge, Bauvoranfragen, Abbruch etc.) mitunter sehr komplex sind, macht es Sinn, wenn Sie uns hierzu persönlich kontaktieren. Martin Steigemann steht Ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung.
Zimmer: 005
Telefon: 09161/ 8885-17
E-Mail: martin.steigemann@vg-diespeck.de
Die Gebühr (mindestens 5,00 Euro) richtet sich nach Zahl und Umfang der beglaubigten Kopien. Bitte beachten Sie: Es gibt auch Dokumente, die nicht beglaubigt werden dürfen (z.B. Personenstandsurkunden) – fragen Sie daher bei uns an.
Zimmer: 001
Telefon: 09161/ 8885-0
E-Mail: birgit.volkert@vg-diespeck.de
Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.
Fischereischein auf Lebenszeit: 35 Euro + Abgabe
Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist das Lebensalter bei Zahlung.
Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,00 Euro.
Zimmer: 007
Telefon: 09161/ 8885-20
E-Mail: sandra.raessler@vg-diespeck.de
Unser Bürgeramt ist Annahmestelle für alle Arten von Fahrerlaubnisanträgen. Für anfallende Fachfragen und -auskünfte steht überdies das Landratsamt Neustadt/Aisch- Bad Windsheim zur Verfügung.
Dieses finden Sie in der Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a. d. Aisch, Tel. 09161/ 92-0.
Bitte verlangen Sie dort die Führerscheinstelle. Bei der Beantragung müssen alle benötigten Unterlagen (wie z.B. Personalausweis, Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Sofortmassnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Kurs usw.) abgegeben werden, ansonsten kann der Antrag nicht angenommen werden.
Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro an.
Zimmer: 001
Telefon: 09161/ 8885-0
E-Mail: birgit.volkert@vg-diespeck.de
Bei der Beantragung muss der Personalausweis vorgelegt werden. Es fällt eine Gebühr von 13,00 Euro an. Bei Führungszeugnissen, welche für eine Behörde benötigt werden sowie bei Gewerbezentral-registerauskünften ist immer die Adresse der Behörde und der Verwendungszweck anzugeben.
Für die Ausstellung muss mit einer Dauer von mindestens 10 Tagen gerechnet werden. Zudem gibt es die Möglichkeit beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen.
Folgende Anträge können dort online gestellt werden:
- Antrag auf Führungszeugnis für private Zwecke
- Antrag auf Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
Nähere Infos gibt es auf der Homepage des Bundesamt für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de).
Zimmer: 001
Telefon: 09161/ 8885-0
E-Mail: birgit.volkert@vg-diespeck.de
Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes.
Eine vorübergehende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig. Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.
Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.
Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.
Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (2 Wochen vorher) schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.
1. Tag - 25,00 Euro
2. bis 4. Tag je 20,00 Euro
ab 5. Tag 10,00 Euro pro weiteren Tag
Zimmer: 004
Telefon: 09161/ 8885-16
E-Mail: florian.sacher@vg-diespeck.de
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.
Kosten
25,00 Euro
Zimmer: 004
Telefon: 09161/ 8885-16
E-Mail: florian.sacher@vg-diespeck.de
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
25,00 Euro
Zimmer: 004
Telefon: 09161/ 8885-16
E-Mail: florian.sacher@vg-diespeck.de
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Die Gewerbe-Ummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Über die Gewerbe-Ummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Kosten
25,00 Euro
Zimmer: 004
Telefon: 09161/ 8885-16
E-Mail: florian.sacher@vg-diespeck.de
Der Schein erlaubt das Fischen in Bayern, allerdings nur in Begleitung eines Fischereiberechtigten mit gültigem Fischereischein. Die Gültigkeit/ Anerkennung eines bayerischen Jugendfischereischeines in einem anderen Bundesland muss dort erfragt werden. Ist der Jugendfischereischein in einem anderen Bundesland erteilt worden, dann gilt dieser grundsätzlich auch in Bayern. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.
Um die Fischerei ausüben zu können, ist nicht nur der Fischereischein, sondern auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Fischereierlaubnisschein) erforderlich.
Für die Erteilung des Jugendfischereischeines muss der Antragsteller persönlich vorbeikommen.
Das Mindestalter: zehn Jahre.
Der Jugendfischereischein ist vom Ausstellungstag bis einen Tag zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Zimmer: 007
Telefon: 09161/ 8885-20
E-Mail: sandra.raessler@vg-diespeck.de
er oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys) bei der Passbehörde vorsprechen.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Den Kinderreisepass muss die Person beantragen, verlängern oder mit neuem Foto aktualisieren lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat.
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tag des Ablaufdatums.
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Die anfallenden Gebühren sind bei Antragsstellung zu entrichten.
Beträge über 20,00 Euro können auch per EC-Karte bei uns bezahlt werden.
Zimmer: 007
Telefon: 09161/ 8885-20
E-Mail: sandra.raessler@vg-diespeck.de
Auf Antrag stellt das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck Meldebescheinigungen aus.
Der Antrag kann persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Dritte Person zu bevollmächtigen.
Das ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings, dass die anwesende Person auch als Mutter/ Vater eingetragen ist.
5,00 Euro (für Renten- und Kindergeldzwecke gebührenfrei)
Zimmer: 007
Telefon: 09161/ 8885-20
E-Mail: sandra.raessler@vg-diespeck.de
Im Melderegister des Bürgerbüros sind alle Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck registriert. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen können Sie Auskünfte über diese Daten erhalten.
Es gibt folgende Varianten mit unterschiedlichen Informationen:
Sie bekommen damit folgende Informationen:
Familienname, Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.
Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie erhalten die Auskunft nachdem wir den Fall und die Zulässigkeit geprüft haben.
Die erweiterte Auskunft umfasst folgende Informationen:
Familienname und Vornamen (gegebenenfalls Rufname) , Doktorgrad, Anschrift, Tag/ Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat), frühere Namen, Familienstand, Vor-/ Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/ Lebenspartners, frühere Anschriften, Tag des Ein-/ Auszugs, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Staat), derzeitige Staatsangehörigkeiten.
Telefonische Auskünfte können wir in beiden Fällen nicht erteilen.
Bitte beachten Sie! Die Gebühr müssen Sie auch dann bezahlen, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Zimmer: 007
Telefon: 09161/ 8885-20
E-Mail: sandra.raessler@vg-diespeck.de
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.
Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat.
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis gegen eine Gebühr von 10,00 € ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Die anfallenden Gebühren sind bei Antragsstellung zu entrichten.
Beträge über 20,00 Euro können auch per EC-Karte bei uns bezahlt werden.
Zimmer: 007
Telefon: 09161/ 8885-20
E-Mail: sandra.raessler@vg-diespeck.de
Einen Reisepass können Sie nur persönlich bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben.
Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser den schriftlichen Antrag des anderen Elternteils vorlegt.
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Da sich die Einreisebestimmungen häufig auch sehr kurzfristig ändern, kann für Hinweise keine Gewähr übernommen werden. Es wird daher dringend empfohlen, rechtzeitig den erforderlichen Pass zu beantragen und Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes zu erfragen.
Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten.
Bei der Bundesdruckerei kann auch ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden. Die Bearbeitungszeit, beträgt im Idealfall etwa vier Werktage. Zusätzlich zur Gebühr muss ein Aufpreis von 32 Euro gezahlt werden.
Die anfallenden Gebühren sind bei Antragsstellung zu entrichten.
Beträge über 20,00 Euro können auch per EC-Karte bei uns bezahlt werden.
Zimmer: 007
Telefon: 09161/ 8885-20
E-Mail: sandra.raessler@vg-diespeck.de
Der Ortskern von Diespeck findet derzeit die Städtebauförderung statt. Die Fördermittel finanzieren in der Regel der Freistaat Bayern (60%) und die Gemeinde Diespeck (40%). Im Ortskern von Diespeck können Privatmaßnahmen an Grundstücken und Wohngebäuden gefördert werden.
Hierzu stehen uns zwei Förderinstrumente zur Verfügung:
Wichtig ist, dass Sie vor Durchführung ihrer geplanten Maßnahmen (Auftragsvergabe) einen Förderantrag stellen und mit uns sprechen, da wir erst eine Förderzusage treffen können, wenn unser Städteplaner Ihr Projekt beurteilt hat. Projekte, bei denen die Auftragsvergabe vor unserer Förderzusage (Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder Förderbescheid) erfolgt ist, dürfen wir nicht fördern.
Hinweis:
Da die ganze Fördermaterie doch relativ kompliziert ist, möchten wir Sie dazu ermuntern, uns auf jeden Fall anzusprechen, wenn Sie im Ortskern von Diespeck derartige bauliche Maßnahmen durchführen. Die Beratung durch uns und durch den von der Gemeinde beauftragten Städteplaner ist für Sie kostenfrei.
Zimmer: 102
Telefon: 09161/ 8885-26
E-Mail: juergen.distler@vg-diespeck.de
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Voraussetzungen
Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. die Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltung ist möglichst frühzeitig einzureichen. Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Der Antrag auf Erlaubniserteilung muss der zuständigen Behörde so rechtzeitig vorliegen, dass ihr ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden.
Kosten
7,50 Euro Gebühr für die Niederschrift
15,00 Euro Gebühr für den Bescheid mit Anordnungen
30,00 Euro Gebühr für die Erlaubnis
Zimmer: 004
Telefon: 09161/ 8885-16
E-Mail: florian.sacher@vg-diespeck.de
© 2015 Gemeinde Diespeck
Gemeinde Diespeck
Rathausplatz 1
91456 Diespeck
Telefon 09161 8885-0
Telefax 09161 8885-27
Email gemeinde@diespeck.de